Ein möglicherweise antisemitischer Vorfall wird unter den Aspekten die von der EUMC formuliert wurden bewertet.
Arbeitsdefinition: „Der Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und / oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.
Aktuelle Beispiele von Antisemitismus im öffentlichen Leben, in Medien, Schulen, am Arbeitsplatz und in der religiösen Sphäre können unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes folgende Verhaltensformen einschließen, ohne auf diese beschränkt zu sein:
• Der Aufruf zur Tötung oder Verletzung von Juden im Namen einer radikalen Ideologie oder einer extremistischen Religionsanschauung sowie die Beihilfe zu solchen Taten oder ihre Rechtfertigung.
• Falsche, entmenschlichende, dämonisierende oder stereotype Anschuldigungen gegen Juden oder die Macht der Juden als Kollektiv – insbesondere Mythen über eine jüdische Weltverschwörung oder über die Kontrolle von Medien, Wirtschaft, Regierung oder anderen gesellschaftlichen Institutionen durch die Juden.
• Das Beschuldigen der Juden als Volk für das (tatsächliche oder unterstellte) Fehlverhalten einzelner Juden, einzelner jüdischer Gruppen oder sogar von Nicht-Juden.
• Das Bestreiten der historischen Tatsache, des Umfanges, der Einrichtungen (z.B. der Gaskammern) sowie der Vorsätzlichkeit des Völkermordes an den Juden durch das nationalsozialistische Deutsche Reich und seine Unterstützer und Komplizen während des Zweiten Weltkrieges (Holocaust).
• Der Vorwurf gegenüber dem jüdischen Volk oder den Staat Israel, den Holocaust erfunden zu haben oder übertrieben darzustellen.
• Der Vorwurf gegenüber Juden, sie fühlten sich dem Staat Israel oder angeblich bestehenden weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet als den Interessen ihrer jeweiligen Heimatländer.“